DGUV Information 205-038: Die Verantwortung der Führungskräfte für die psychische Gesundheit ihrer Kameradinnen und Kameraden
Feuerwehrdienst entstehen können, frühzeitig erkannt und wirkungsvoll gemindert werden können. Doch es geht um mehr als nur das Erkennen von Belastungen: Es geht um die klare Verantwortung, die Führungskräfte und Träger für das Wohl ihrer Kameraden tragen.
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1. Die Verantwortung der Führungskräfte
Führungskräfte in der Feuerwehr – ob Wehrleiter, Zugführer oder Gruppenführer – haben eine wesentliche Rolle, wenn es um die psychische Gesundheit ihrer Kameraden geht. Sie tragen nicht nur Verantwortung für die Sicherheit im Einsatz, sondern auch für die psychische Gesundheit ihres Teams. Dies umfasst:
Frühzeitiges Erkennen von Belastungen: Führungskräfte sollten in der Lage sein, erste Anzeichen von psychischer Überlastung zu erkennen. Dies erfordert Achtsamkeit im Umgang mit den Kameraden und ein Gespür für Veränderungen im Verhalten oder der Leistungsfähigkeit. Ein Kamerad, der plötzlich zurückgezogen oder ungewöhnlich gereizt wirkt, könnte mit den Folgen eines belastenden Einsatzes kämpfen.
Schaffen eines unterstützenden Umfelds: Ein offenes Gesprächsklima ist entscheidend. Führungskräfte müssen ihren Kameraden das Gefühl geben, dass sie über psychische Belastungen sprechen können, ohne als „schwach“ zu gelten. Nur so kann frühzeitig Unterstützung angeboten werden, bevor es zu schwerwiegenden Problemen kommt.
Anbieten von Hilfsangeboten: Die DGUV Information 205-038 betont, dass Führungskräfte nicht nur auf Belastungen hinweisen, sondern auch entsprechende Hilfsangebote kennen und vermitteln sollten. Dies können interne Strukturen wie Einsatznachsorgeteams oder externe Unterstützung durch psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) sein. Es ist ihre Pflicht, ihre Kameraden darüber zu informieren und sie zu ermutigen, diese Angebote wahrzunehmen.
2. Die Fürsorgepflicht der Träger der Feuerwehren
Neben den direkten Vorgesetzten tragen auch die Träger der Feuerwehren – in der Regel Kommunen oder andere staatliche Organisationen – eine große Verantwortung. Diese umfasst nicht nur die Bereitstellung von Ausrüstung und Schulungen, sondern auch den Schutz der psychischen Gesundheit der Einsatzkräfte. Die DGUV Information 205-038 gibt hierzu klare Vorgaben:
Schaffung geeigneter Strukturen zur Unterstützung: Die Träger der Feuerwehren müssen sicherstellen, dass Strukturen zur Unterstützung der psychischen Gesundheit vorhanden sind. Dazu gehören unter anderem Einsatznachsorgeteams, regelmäßige Schulungen zur Erkennung von psychischen Belastungen und der Zugang zu psychosozialer Unterstützung.
Bereitstellung von Ressourcen: Es reicht nicht aus, diese Strukturen nur auf dem Papier zu haben. Die Träger sind verpflichtet, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen, um diese Maßnahmen auch effektiv umzusetzen. Dies bedeutet zum Beispiel, Fortbildungen zu finanzieren, regelmäßige Angebote zur psychischen Entlastung zu ermöglichen und bei Bedarf auf externe Berater oder Psychologen zurückzugreifen.
Sicherstellung von Prävention und Nachsorge: Prävention spielt eine zentrale Rolle in der DGUV Information 205-038. Es geht darum, nicht erst zu handeln, wenn psychische Belastungen sichtbar werden, sondern bereits im Vorfeld Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastungen zu minimieren. Dies umfasst unter anderem die regelmäßige Schulung von Führungskräften, den Ausbau von Resilienzförderung und die Sicherstellung, dass nach belastenden Einsätzen geeignete Nachsorgemaßnahmen ergriffen werden.
3. Warum psychische Gesundheit kein „weiches“ Thema ist
Für viele Führungskräfte und Träger der Feuerwehren mag das Thema psychische Gesundheit zunächst nicht im Vordergrund stehen – schließlich scheint das Hauptaugenmerk auf die Einsatzfähigkeit und technische Ausrüstung gerichtet zu sein. Doch die DGUV Information 205-038 macht deutlich, dass ohne eine gesunde Psyche keine langfristige Einsatzbereitschaft bestehen kann.
Einsätze wirken nach: Ob es sich um schwere Unfälle, Brände oder Rettungseinsätze handelt – das Erlebte bleibt oft auch nach dem Einsatz im Kopf. Wenn diese Erlebnisse nicht angemessen verarbeitet werden, kann dies zu langfristigen psychischen Problemen führen, die sowohl die Einsatzfähigkeit als auch das private Leben der Kameraden beeinträchtigen.
Verantwortung für das Team: Es ist eine grundlegende Verantwortung jeder Führungskraft, nicht nur für die Einsatzsicherheit zu sorgen, sondern auch das psychische Wohl der Kameraden zu schützen. Wer in der Feuerwehr eine Führungsrolle übernimmt, muss diese ganzheitlich verstehen – und das bedeutet, auch auf die mentale Gesundheit zu achten.
4. Konkrete Schritte für Führungskräfte und Träger
Die DGUV Information 205-038 bietet viele praxisnahe Hinweise, wie die Verantwortung für die psychische Gesundheit im Feuerwehrdienst wahrgenommen werden kann. Führungskräfte und Träger sollten:
- Regelmäßige Schulungen zu psychischer Gesundheit und Stressbewältigung organisieren
- Offene Gesprächskulturen fördern, in denen über Belastungen gesprochen werden kann
- Nach besonders belastenden Einsätzen gezielte Nachsorgemaßnahmen anbieten
- Einsatznachsorgeteams oder PSNV-Fachkräfte einbinden
- Resilienzförderung in die regelmäßige Aus- und Fortbildung integrieren
Fazit: Verantwortung übernehmen – für die Kameraden und sich selbst
Die DGUV Information 205-038 verdeutlicht, dass psychische Gesundheit im Feuerwehrdienst nicht nur ein individuelles Thema ist, sondern in der Verantwortung der Führungskräfte und Träger liegt. Durch präventive Maßnahmen, gezielte Unterstützung und ein offenes Miteinander kann die mentale Gesundheit langfristig geschützt werden. Denn nur ein gesundes Team kann den Herausforderungen im Einsatzdienst dauerhaft gewachsen sein.

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